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Recht6 Min. Lesezeit

Barrierefreie Praxis-Websites — was das BFSG ab 2025 verlangt

Praxera · Redaktion09. Apr 2026
Aufgeklappter Laptop mit einer Website auf einem Schreibtisch

Seit Mitte 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — und es betrifft mehr Websites, als viele Praxen vermuten. Die gute Nachricht: Barrierefreiheit ist kein Drama, sondern gute Handwerksarbeit. Und sie erweitert Ihre Reichweite, statt sie zu beschränken.

Was das BFSG ist

Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Es verlangt, dass bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung nutzbar sind — von der Tastaturbedienung bis zu ausreichenden Kontrasten. Seit dem 28. Juni 2025 ist es in Kraft.

Gilt das BFSG für meine Praxis-Website?

Das hängt vom Einzelfall ab. Das Gesetz zielt vor allem auf elektronische Geschäfts- und Dienstleistungsverkehre mit Verbrauchern. Eine reine Informationsseite kann anders zu bewerten sein als eine Website mit Online-Terminbuchung, Shop-Funktionen oder Selbstzahler-Angeboten. Es gibt zudem Ausnahmen, etwa für Kleinstunternehmen unter bestimmten Schwellen. Was im konkreten Fall gilt, sollte rechtlich geprüft werden — dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Die wichtigsten Anforderungen (WCAG 2.1 AA)

Praktisch orientiert sich Barrierefreiheit an den international etablierten WCAG-Richtlinien auf Stufe AA. Die wichtigsten Punkte für eine Website sind überschaubar:

  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur — ohne Maus
  • Aussagekräftige Alternativtexte für Bilder
  • Untertitel und Transkripte für Video- und Audioinhalte
  • Eine saubere, logische Überschriften- und Seitenstruktur
  • Klar beschriftete, fehlertolerante Formulare

Was blinden oder motorisch eingeschränkten Menschen hilft, hilft am Ende allen Nutzern.

Was das praktisch für Ihre Website bedeutet

Vieles davon ist gute Praxis, die ohnehin jede moderne Website erfüllen sollte. Wer sie von Anfang an mitdenkt, hat kaum Mehraufwand. Bei bestehenden Seiten lohnt ein strukturierter Check: Kontraste anpassen, Alternativtexte ergänzen, Formulare und Navigation tastaturfähig machen. Meist sind es konkrete, abarbeitbare Punkte — kein Neubau.

Barrierefreiheit ist kein Kostenfaktor, sondern Reichweite

Ein nennenswerter Teil der Bevölkerung lebt mit dauerhaften oder vorübergehenden Einschränkungen — und der Anteil wächst mit dem Alter. Eine barrierefreie Website schließt niemanden aus, lädt schneller, ist besser strukturiert und wird von Suchmaschinen besser verstanden. Aus einer Pflicht wird so ein Vorteil: mehr Menschen, die Ihre Praxis problemlos erreichen.

Machen wir Ihre Praxis sichtbar

Von der Website über die Marke bis zur Online-Terminbuchung — wir setzen genau das um, worüber Sie gerade gelesen haben. Sprechen wir über Ihre Praxis, ganz unverbindlich.

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